Spontanmeldesysteme (SRS) sind ein Eckpfeiler der Arzneimittelsicherheitsüberwachung nach der Markteinführung. Angehörige der Gesundheitsberufe und Patienten melden freiwillig Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) an eine zentrale Datenbank. Obwohl diese Systeme zu Unterberichterstattung und Verzerrungen neigen, sind sie entscheidend für die Erkennung seltener, unerwarteter oder lang anhaltender UAW, die in klinischen Studien vor der Markteinführung möglicherweise nicht erkannt werden.
