CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung, eine Abkürzung für “Conformité Européenne” (französisch für “Europäische Konformität”), ist ein obligatorisches Zertifizierungszeichen für bestimmte Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verkauft werden. Es bedeutet, dass der Hersteller überprüft hat, dass das Produkt die EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllt. Es handelt sich nicht um ein Qualitätszeichen, sondern um eine Konformitätserklärung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften.
Die CE-Kennzeichnung ist ein wichtiger Indikator dafür, dass ein Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht, und ermöglicht den freien Verkehr von Produkten auf dem europäischen Markt. Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt erklärt der Hersteller in alleiniger Verantwortung, dass es alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten. Damit stellt der Hersteller sicher, dass das Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der aus den 27 Mitgliedstaaten der EU und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation Island, Liechtenstein und Norwegen besteht, verkauft werden darf. Dies gilt auch für in Drittländern hergestellte Produkte, die im EWR verkauft werden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die CE-Kennzeichnung nicht bedeutet, dass ein Produkt im EWR hergestellt wurde, sondern lediglich, dass es vor der Markteinführung geprüft wurde. Sie bedeutet, dass der Hersteller geprüft hat, ob das Produkt alle relevanten grundlegenden Anforderungen (z. B. Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz) der geltenden Richtlinie(n) erfüllt. Die Kennzeichnung ist weder ein Herkunftszeichen noch ein Qualitätszertifikat für Verbraucher. Sie dient in erster Linie den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten als Instrument und gibt ihnen eine Konformitätsvermutung, die den freien Verkehr der Produkte ermöglicht. Die Verantwortung für die Sicherstellung der Konformität und die Anbringung der Kennzeichnung liegt ausschließlich beim Hersteller oder seinem Bevollmächtigten innerhalb der EU.
UNESCO Nomenclature: 3326
- Produktionstechnik
Verwendung
Weitverbreitete Verwendung
Vorläufer
- verschiedene nationale Sicherheits- und technische Standards in europäischen Ländern (z. B. TÜV in Deutschland, BSI Kitemark in Großbritannien)
- der Vertrag von Rom (1957), der das Ziel eines gemeinsamen Marktes festlegte
- die Entschließung ‘Neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung’ von 1985
Anwendungen
- erleichtert den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes
- ermöglicht die Marktüberwachung durch Behörden
- bietet Verbrauchern eine grundlegende Garantie für die Produktsicherheit
- harmonisiert die technische Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten
Potenzielle Innovationsideen
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Verwandt mit: CE-Kennzeichnung, conformité européenne, eea, Produktsicherheit, EU-Richtlinie, Europäischer Wirtschaftsraum, Herstellererklärung, Marktzugang, Einhaltung von Vorschriften, Binnenmarkt.