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Die 10 besten Strategien und Tools zur Patentnichtigkeit

Strategien zur Patentnichtigkeit

Erfolgreiche Ungültigkeitserklärung eines Konkurrenten Patent ist ein wirkungsvolles Manöver, das weit über den bloßen Gewinn eines Rechtsstreits hinausgeht. Die Patentaufhebung verschafft sofortige Handlungsfreiheit und ermöglicht es einem Unternehmen, Produkte zu entwickeln und zu verkaufen, ohne dass kostspielige Rechtsstreitigkeiten wegen Patentverletzung oder Lizenzforderungen drohen. Die Patentaufhebung ist mehr als nur ein Schutzschild, sondern dient als Angriffsinstrument, um das Marktmonopol eines Konkurrenten zu brechen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Bedrohungen durch Patentinhaber zu neutralisieren.

Wichtig: Bei der Nichtigerklärung von Patenten ist, wie in unseren anderen Beiträgen zum Thema Patente für Ingenieure beschrieben, ein Patentanwalt oder Fachanwalt mehr als empfehlenswert.

 

Vorteile

Handlungsfreiheit
Durch die Aufhebung von Patenten wird die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens gestärkt, da es die Freiheit hat, ohne rechtliche Bedrohungen zu operieren.

Die Aufhebung des Patents eines Konkurrenten bietet erhebliche defensive und offensive Vorteile, die sich direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens auswirken.

Der unmittelbarste Vorteil besteht in der Gewährleistung der Handlungsfreiheit, die es dem Unternehmen ermöglicht, seine Produkte zu entwickeln, herzustellen und zu verkaufen, ohne dass die Gefahr einer Klage wegen Patentverletzung und der damit verbundenen lähmenden Rechtskosten oder Lizenzgebühren besteht.

Die erfolgreiche Aufhebung eines Patents kann auch als wirkungsvolles Angriffsmanöver dienen, indem sie den Markt von der Monopolstellung eines Konkurrenten befreit und ihm und anderen Unternehmen die Möglichkeit gibt, Innovationen zu entwickeln und unter gleichen Bedingungen zu konkurrieren. Dies erspart dem Unternehmen nicht nur potenzielle Lizenzgebühren, sondern kann auch das Geschäftsmodell von Patentinhabern (Trollen) stören, die auf die Lizenzierung schwacher oder zu weit gefasster Patente angewiesen sind, um Einnahmen zu erzielen.

Über die unmittelbaren rechtlichen und wettbewerblichen Vorteile hinaus bringt die Aufhebung eines Patents eines anderen erhebliche langfristige strategische und finanzielle Vorteile. Sie stärkt den Ruf eines Unternehmens und etabliert es als starken Akteur in seiner Branche, der seinen technologischen Vorsprung verteidigen kann. Dies kann künftige leichtfertige Verletzungsklagen verhindern. Finanziell kann die Aufhebung eines blockierenden Patents das Geschäftsrisiko eines Unternehmens deutlich senken, es für Investoren attraktiver machen und potenziell seine Marktbewertung steigern.

Strategien zur Patentnichtigkeit

Materielle Gründe für die Nichtigerklärung

Materielle Gründe für die Nichtigerklärung eines Patents beziehen sich auf die wesentlichen rechtlichen Anforderungen, die eine Erfindung erfüllen muss, um Patentschutz zu erhalten. Diese Gründe beziehen sich auf die Erfindung selbst und ihre Beschreibung im Patent und nicht auf Verfahrensfehler im Anmeldeverfahren.

Einwände aus materiellen Gründen richten sich gegen den grundsätzlichen Wert und die Legitimität des Patentmonopolrechts der beanspruchten Erfindung. Mögliche Gründe hierfür sind:

Stand der Technik (Vorwegnahme oder mangelnde Neuheit): Dies ist eine der gängigsten Strategien und beinhaltet den Nachweis, dass die Erfindung bereits vor dem Anmeldetag des Patents öffentlich bekannt war. Dieser Nachweis, bekannt als „Stand der Technik“, kann in Form früherer Patente, veröffentlichter Artikel oder öffentlicher Offenlegungen, die die Erfindung beschreiben, erbracht werden. Wenn ein einziges Dokument des Stands der Technik alle Elemente der beanspruchten Erfindung offenlegt, kann das Patent wegen mangelnder Neuheit für ungültig erklärt werden.

Vorherige öffentliche Kommunikation: Es handelt sich um einen weit gefassten Begriff, der jede Form der Offenlegung umfasst, die Informationen über die Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dadurch entsteht unmittelbar „Stand der Technik“ und kann ein Patent aufgrund von Neuheit (Vorwegnahme) oder Naheliegenheit angefochten werden. Beispiele hierfür sind eine veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit, ein Vortrag auf einer wissenschaftlichen Konferenz, eine öffentlich zugängliche Website oder eine Doktorarbeit in einer Universitätsbibliothek. Der Kernpunkt besteht darin, dass das Wissen über die Erfindung öffentlich zugänglich gemacht wurde, was fast unmittelbar zur Ungültigkeitserklärung des Patents führte.

Patentnichtigkeit
Der Stand der Technik macht ein fiktives Firmenpatent ungültig, da eine früher veröffentlichte Dissertation über ein identisches Sensorsystem vorliegt.

Dies kommt sehr häufig vor, da die Informationen sein könnten:

  • Das Unternehmen stützte seine Forschung und Entwicklung auf Universitätsarbeiten oder Forschungsarbeiten, oder seine Mitarbeiter brachten ihre Ideen ein …
  • das Unternehmen suchte nach Investoren
  • Das Unternehmen hat eine Marktforschung durchgeführt, um das Potenzial der Innovation zu bewerten …
  • Betatests ….

Naheliegenheit (fehlende erfinderische Tätigkeit): selbst wenn eine Erfindung neu ist, kann sie nicht patentierbar sein, wenn sie für einen Fachmann auf dem betreffenden Gebiet als naheliegend gilt. Bei dieser Strategie muss nachgewiesen werden, dass die Erfindung eine vorhersehbare Kombination bekannter Elemente aus mehreren Quellen des Stands der Technik ist.

Für erfahrene Ingenieure ist dieser Parameter schwer zu erfassen, da die Hürde, die ein „normales Können“ erfordert, um ein Patent als Neuheit zu deklarieren, recht niedrig erscheinen kann.

Unzureichende Offenlegung (fehlende Ermächtigung und schriftliche Beschreibung): Ein Patent muss eine detaillierte und klare Beschreibung der Erfindung enthalten, damit ein Fachmann sie ohne übermäßige Experimente nachbauen und nutzen kann. Wenn das Patent diesen Detaillierungsgrad nicht bietet, kann es wegen fehlender Ermöglichung oder unzureichender schriftlicher Beschreibung für ungültig erklärt werden.

Nicht patentierbare Gegenstände: In den meisten Rechtsräumen sind bestimmte Kategorien von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, beispielsweise abstrakte Ideen, Naturgesetze und Naturphänomene. Diese Strategie geht davon aus, dass der Gegenstand des Patents in eine dieser ausgeschlossenen Kategorien fällt.

Zu Ihrer Information: Damit verbunden war die Diskussion über die „Patentierbarkeit“ der menschlichen DNA.

Vorherige öffentliche Nutzung oder Verkauf: Mit einigen Gemeinsamkeiten mit dem Stand der Technik (die Erfindung war der Öffentlichkeit bereits vor dem Anmeldetag des Patents bekannt) kann ein Patent für ungültig erklärt werden, wenn die Erfindung vor Einreichung der Patentanmeldung bekannt gegeben, öffentlich genutzt oder zum Verkauf angeboten wurde (vorbehaltlich einer Nachfrist in einigen Ländern wie den USA). Diese Strategie erfordert den Nachweis einer solchen öffentlichen Nutzung oder kommerziellen Aktivität, die vor dem entscheidenden Datum der Patentanmeldung stattfand.

Notiz: „Öffentliche Mitteilung“ ist nicht dasselbe, obwohl es sich um eng verwandte Konzepte handelt, die sich in Patentnichtigkeitsverfahren oft überschneiden. Der Hauptunterschied liegt darin, was öffentlich gemacht wird: die Informationen über die Erfindung im Gegensatz zu der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erfindung.

  • Eine öffentliche Nutzung beinhaltet die Nutzung der Erfindung in ihrer natürlichen und beabsichtigten Weise in einem öffentlichen Umfeld, auch wenn die inneren Zusammenhänge von den Beobachtern nicht vollständig verstanden werden. Zum Beispiel die Demonstration einer neuen Art von Drohne in einem öffentlichen Park.
  • An on-sale bar is triggered when the invention is offered...

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Inhaltsverzeichnis
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    Behandelte Themen: Patentnichtigkeit, Handlungsfreiheit, Stand der Technik, Offensichtlichkeit, unzureichende Offenlegung, nicht patentierbarer Gegenstand, vorherige öffentliche Nutzung, gesetzliche Anforderungen, Wettbewerbsvorteil, Marktmonopol, Patentbehauptungseinheiten, strategische Belohnung, Patentrecht, Lizenzgebühren, Verletzungsklagen, Patentanwalt, geistiges Eigentum ISO/IEC 27001, ISO 9001, ISO 14001, ISO 31000 und ISO 45001.

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