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Die UKNI-Kennzeichnung für Nordirland

2021-01-01
UKNI-Kennzeichnung auf der Produktverpackung als Hinweis auf die Konformität für den nordirischen Markt.

(Abbildung dient nur zur Veranschaulichung)

Die UKNI-Kennzeichnung ist ein spezielles Konformitätszeichen für Produkte, die in Nordirland (NI) in Verkehr gebracht werden. Es handelt sich nicht um ein eigenständiges Zeichen; es muss stets zusammen mit einem EU-Konformitätszeichen, wie beispielsweise dem CE-KennzeichnungDies ist erforderlich, wenn für ein Produkt eine obligatorische Konformitätsbewertung durch Dritte notwendig ist und diese Bewertung von einer in Großbritannien ansässigen Stelle durchgeführt wird. Dadurch wird dies den Aufsichtsbehörden signalisiert.

Die UKNI-Kennzeichnung, auch UK(NI)-Kennzeichnung genannt, ist eine Besonderheit des Nordirland-Protokolls. Sie ist notwendig, da Nordirland zwar weiterhin zum britischen Zollgebiet gehört, sich aber an die EU-Vorschriften für Waren anpasst, um eine harte Grenze zur Republik Irland zu verhindern. Dadurch entsteht eine duale Marktsituation.

Ein in Nordirland verkauftes Produkt muss das CE-Zeichen tragen. Beauftragt ein Hersteller eine Konformitätsbewertungsstelle mit Sitz in der EU mit der obligatorischen Bewertung durch Dritte, ist nur das CE-Zeichen erforderlich. Beauftragt der Hersteller jedoch eine Stelle mit Sitz im Vereinigten Königreich (d. h. in Großbritannien) mit derselben Bewertung, muss das Produkt sowohl das CE-Zeichen als auch das UKNI-Zeichen tragen. Das UKNI-Zeichen bedeutet im Wesentlichen, dass die CE-Konformität von einer britischen Stelle bestätigt wurde. Produkte mit dem CE- und UKNI-Zeichen dürfen in Nordirland verkauft werden, nicht jedoch in der EU/im EWR, da die EU-Behörden Bewertungen von Stellen mit Sitz im Vereinigten Königreich nicht anerkennen.

UNESCO Nomenclature: 5312
– Wirtschaftssysteme

Typ

Abstraktes System

Störung

Inkremental

Verwendung

Weitverbreitete Verwendung

Vorläufer

  • das Nordirland-Protokoll des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU
  • das Konzept der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen
  • die Einrichtung von in Großbritannien zugelassenen Stellen nach dem Brexit
  • den bestehenden Rahmen für die CE-Kennzeichnung und benannte Stellen

Anwendungen

  • Ermöglichung der Zertifizierung von Produkten für den nordirischen Markt durch in Großbritannien ansässige Konformitätsbewertungsstellen
  • Unterscheidung zwischen Produkten, die von britischen Stellen bewertet wurden, und Produkten, die von EU-Stellen bewertet wurden
  • Erleichterung der Marktüberwachung in Nordirland im Rahmen des Protokolls/Rahmens
  • Aufrechterhaltung der Übereinstimmung mit den EU-Binnenmarktregeln in Nordirland

Patente:

NA

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Bezogen auf: UKNI, Nordirland, CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, in Großbritannien ansässige Stelle, Nordirland-Protokoll, Windsor-Rahmenwerk, dualer Markt, Handel, Regulierung.

Historischer Kontext

Die UKNI-Kennzeichnung für Nordirland

2000
2002-05-01
2010
2021-01-01
1995
2000
2008
2011

(wenn das Datum unbekannt oder nicht relevant ist, z. B. „Strömungsmechanik“, wird eine gerundete Schätzung seines bemerkenswerten Auftretens bereitgestellt)

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