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EU-Konformitätserklärung (DoC)

1990
Compliance Officer, der die EU-Konformitätserklärung in einem professionellen Büroumfeld überprüft.

(Abbildung dient nur zur Veranschaulichung)

Die EU-Konformitätserklärung (DoC) ist ein verbindliches Rechtsdokument, das vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten erstellt und unterzeichnet werden muss. Mit der Erstellung der DoC übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen geltenden EU-Richtlinien. Die DoC muss das Produkt, den Hersteller, die angewandten Richtlinien und alle harmonisierten Normen verwendet.

Die Konformitätserklärung ist die formelle, rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt die Anforderungen der geltenden EU-Gesetzgebung erfüllt. Sie ist der letzte Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren, bevor die CE-Kennzeichnung angebracht werden kann. Der Inhalt der Konformitätserklärung ist in den entsprechenden Richtlinien festgelegt, enthält aber in der Regel wichtige Informationen zur Rückverfolgbarkeit und Überprüfung. Dazu gehören Name und Anschrift des Herstellers, eine eindeutige Identifizierung des Produkts (z. B. Modell- oder Seriennummer), eine Liste der Richtlinien nach dem neuen Konzept, denen das Produkt entspricht, sowie Verweise auf die harmonisierten Normen oder andere technische Spezifikationen, die zum Nachweis der Konformität verwendet wurden.

Das Dokument muss von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten, und damit die rechtliche Verantwortung für die Konformität des Produkts übernimmt. Die Konformitätserklärung muss als Teil der technischen Unterlagen mindestens zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts aufbewahrt und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bei einigen Produktkategorien muss eine Kopie der Konformitätserklärung jedem verkauften Produkt beigefügt werden. Die Konformitätserklärung ist ein entscheidendes Element des CE-Kennzeichnungssystems, da sie die Beweislast und Verantwortung direkt auf den Wirtschaftsakteur verlagert, der das Produkt in Verkehr bringt, und nicht auf die staatlichen Vorabgenehmigungsstellen.

UNESCO Nomenclature: 5602
- Wirtschaftsrecht

Typ

Abstraktes System

Störung

Inkremental

Verwendung

Weitverbreitete Verwendung

Vorläufer

  • von nationalen Stellen ausgestellte traditionelle Produktzertifizierungsdokumente
  • Konzepte der Herstellerhaftung in nationalen Gesetzen
  • Qualitätsmanagementdokumentation wie ISO 9000-Zertifikate

Anwendungen

  • dient als rechtlicher Konformitätsnachweis für Marktüberwachungsbehörden
  • muss den Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden
  • ist ein wesentlicher Bestandteil der technischen Dokumentation, die für die CE-Kennzeichnung erforderlich ist
  • begleitet die Produktlieferung in vielen Fällen, entweder physisch oder digital

Patente:

NA

Potenzielle Innovationsideen

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Bezogen auf: Konformitätserklärung, DoC, Herstellerverantwortung, Rechtsdokument, technische Dokumentation, EU-Richtlinie, Konformität, Marktüberwachung, Produkthaftung, Bevollmächtigter.

Historischer Kontext

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