Eine Vereinbarung, bei der ein Einzel- oder Großhändler vertraglich verpflichtet ist, den Großteil oder den gesamten Bedarf an einem Produkt von einem einzigen Lieferanten zu beziehen. Wettbewerbswidrig wird sie, wenn sie konkurrierenden Lieferanten einen erheblichen Marktanteil vorenthält und sie daran hindert, Kunden zu erreichen und wirksam zu konkurrieren. Dadurch werden Markteintrittsbarrieren für neue Wettbewerber geschaffen oder verstärkt.




